GERNREISEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GERNREISEN ist Reisebüro und vermittelt Reiseleistungen weltweit jeglicher Art. Auf Kundenwunsch werden Einzelleistungen touristischer Anbieter nach den Wünschen des Kunden individuell organisiert und zu einer Gesamtreise kombiniert. Soweit GERNREISEN in diesen Fällen als Veranstalter auftritt, gelten für die Buchung und Erbringung der Pauschalreise folgende

 

Allgemeine Reisebedingungen

 

I. Abschluss des Vertrages

Die von GERNREISEN nach den individuellen Wünschen kombinierte Pauschalreise wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Reiseleistungen zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung seitens GERNREISEN angeboten. Soweit die von GERNREISEN dem Kunden angebotene Pauschalreise akzeptiert wird, erfolgt eine Buchungsbestätigung von GERNREISEN über diese Reiseleistungen. Erst mit der von GERNREISEN schriftlich erteilten Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen GERNREISEN und dem Kunden über die gebuchten Leistungen zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den vorvertraglichen Informationen wie insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von GERN REISEN. Leistungsbeschreibungen einzelner Leistungsträger wie Hotels auf deren eigenen Webseiten sind für GERNREISEN nicht verbindlich, sofern sich FERNREISEN hierauf nicht selbst bezogen hat.

 

II. Anzahlung und Restzahlung

(1) Mit Vertragsschluss erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung und einen den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Sicherungsschein mit Namen und den Kontaktdaten des Kundengeldabsicherer für alle auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, ist mit Erhalt eine Anzahlung in Höhe von 20 % aus dem vertraglich vereinbarten Gesamtreisepreis zuzüglich etwaiger Versicherungsprämien sofort zur Zahlung fällig.

(2) Der Restbetrag ist 28 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 1 Monat vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reisepreis in voller Höhe bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig.

 

III. Leistungsänderung

(1) GERNREISEN ist berechtigt, Änderungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt abweichen, zu erklären, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollten, durch GERNREISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde, die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Unter diesem Leistungsänderungsvorbehalt stehen auch die mit der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Reisezeiten.

GERNREISEN wird über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

(2) im Falle einer Leistungsänderung nach 3.(1) ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von GERNREISEN gesetzten angemessenen Frist ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit GERNREISEN in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus dem Angebot ohne Mehrkosten dem Kunden anzubieten. Reagiert der Kunde innerhalb der gesetzten Frist nicht, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

 

IV. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

GERNREISEN wird über alle Einreise- und Visabestimmungen, gesundheitspolizeiliche Formalitäten und sonstige für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften des Bestimmungslandes sowie die ungefähren Fristen Erlangung von ebenfalls notwendigen Visa vor Vertragsschluss informieren.. Der Kunde ist als Reisender für das beschaffen und mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen zu wie die Einhaltung von Zoll und Devisenvorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie beruhen auf nicht ausreichenden oder fehlerhaften Informationen von GERNREISEN.GERNREISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn sie mit der Besorgung beauftragt war, es sei denn, dass sie eigene Pflichten verletzt hat.

 

VI. Rücktritt durch den Kunden

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber GERNREISEN vom Reisevertrag zurücktreten. Schriftform wird empfohlen. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden steht GERNREISEN eine Entschädigung zu, soweit der Rücktritt von ihrer nicht zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von GERNREISEN unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Soweit im Angebot von GERNREISEN nicht ausdrücklich abweichende Stornokosten aufgeführt sind, pauschaliert GERNREISEN den ihr nach dem Gesetz zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung wie folgt:

Bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises

29 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 35 % des Reisepreises

14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises

7 bis 3 Tage vor Reiseantritt: 75 % des Reisepreises

ab 2 Tage vor Reiseantritt bis Reisebeginn: 85 % des Reisepreises

 

Gesonderte, hiervon abweichende Stornosätze gelten im Einzelfall, soweit diese separat in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben sind. Gebuchte Einzelleistungen wie Konzertkarten, Verkehrsmittelpässe, Eintrittskarten etc. unterliegen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern werden grundsätzlich im Einzelfall abgerechnet. Die Kosten betragen oftmals bis zu 100 %.

Für die Berechnung der Entschädigung für die einzelnen Leistungen ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich.

Auch ein Teilrücktritt hinsichtlich bestimmter Leistungen oder hinsichtlich einzelner Personen ist möglich. Die Entschädigung errechnet sich in diesen Fällen aus dem auf den abgesagten Teil entfallenden Reisepreis. Soweit durch einen Teilrücktritt jedoch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, kann nur insgesamt von der Reise zurückgetreten werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. In diesen Fällen wird GERNREISEN die Entschädigung im Einzelfalle berechnen.

(2) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung GERNREISEN bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. GERNREISEN wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um die Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen und diese an den Kunden erstatten wie auch etwaige Erlöse durch eine anderweitige Verwendung.

 

II. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung, Streitbeilegungsverfahren

(1) Sind die Reiseleistungen nicht frei von Mängeln, können Sie Abhilfe verlangen. Die Mängel sind insoweit unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson mitzuteilen, damit die Mängel geprüft und gegebenenfalls Abhilfe geschaffen werden kann. sollte die Anzeige schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für den Kunden zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend gemacht werden können

(2) wird die Reiseleistung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen, sofern GERNREISEN eine vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist

(3) unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz gegen über GERNREISEN geltend gemacht werden. Für die Anspruchsanmeldung wird Schriftform empfohlen.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle: GERNREISEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Streitbeilegungsverfahren auch nicht teil. Eine Teilnahme erfolgt ebenso nicht an der europäischen online-Streitbeilegung-Plattform der europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

 

VIII. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von GERNREISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Darüberhinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

 

IX. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist GERNREISEN hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Es wird insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Kunde vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird GERNREISEN sicherstellen, dass dem Kunden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

 

X. Versicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. GERNREISEN empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Ein Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Bei den von GERNREISEN angebotenen Versicherungen handelt es sich um Angebote der ERV mit Sitz in München. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

 

XI. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von GERNREISEN ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von GERNREISEN keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von GERNREISEN um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

 

Ihr Vertragspartner:
gern reisen GmbH Klugstr. 114, 80637 München
Geschäftsführer Joseph Strasser, eingetragen AG München HRB Nr. 93006